Die Gestaltrichtlinie regelt seit 2017 die Gestaltung von zulässigen Sondernutzungen in der Innenstadt.
Hierbei werden folgende Ziele verfolgt:
- Schutz und Stärkung des Stadtbildes
- Schaffung von durchgehend unverstellten Räumen zum Flanieren und Verweilen
- Sicherung der Qualität der Möblierung im Straßen- und Platzraum
- Erhaltung eines hohen Maßes an Sauberkeit durch effiziente maschinelle Reinigung des Belages