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Gestaltrichtlinie zu Sondernutzungen

Übersicht über die Zonen der Gestaltrichtlinie

Gestaltrichtline zu Sondernutzungen

Die Gestaltrichtlinie regelt die Größe und das Aussehen von zulässigen Sondernutzungen (z.B. für Gastronomiemöbel und Warenauslagen) in der Innenstadt.

Die Richtlinie aus 2017 wird nun überarbeitet.

Online-Dialog zur Gestaltrichtlinie

Informationen

Die Gestaltrichtlinie regelt seit 2017 die Gestaltung von zulässigen Sondernutzungen in der Innenstadt.

Hierbei werden folgende Ziele verfolgt:
-    Schutz und Stärkung des Stadtbildes
-    Schaffung von durchgehend unverstellten Räumen zum Flanieren und Verweilen
-    Sicherung der Qualität der Möblierung im Straßen- und Platzraum
-    Erhaltung eines hohen Maßes an Sauberkeit durch effiziente maschinelle Reinigung des Belages

 

Kontakt

Kerstin Ruppenthal

Fachbereich Geoinformation und Stadtplanung

kerstin.ruppenthal@mannheim.de Tel.: 0621  293-5556

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