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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gem. § 10 Abs. 3 L-BGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.mannheim-gemeinsam-gestalten.de veröffentlichte Webpräsenz der Stadt Mannheim.

Als Kommune streben wir es an, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des europäischen Parlaments und des Rates unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der BarrierefreienInformationstechnikVerordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Anforderungen an die Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Das entspricht weitgehend dem Standard der „Web Content Accessibility Guidelines 2.1“( WCAG 2.1 AA.)

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Manche Inhalte sind nicht barrierefrei.

Gemäß den Vorgaben der BITV 2.0 gibt es Erläuterungen in Leichter Sprache zum Inhalt und zur Navigation auf der Website. Ein Link zu einem Video mit den Inhalten in deutscher Gebärdensprache (DGS) steht zur Verfügung:

 

2. Noch nicht oder nur bedingt barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Vereinzelt sind PDF-Dokumente und Videos auf dieser Website nicht komplett barrierefrei. Das trifft vor allem dann zu, wenn uns diese extern zur Verfügung gestellt worden sind, und sie im Nachhinein barrierefrei hergerichtet werden mussten. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, die bereitgestellten Informationen vollständig zu erfassen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf, über redaktion@mannheim-gemeinsam-gestalten.de oder über das Kontaktformular.
  • Geodaten und Luftbilder sowie Pläne und Karten, die wir beispielsweise in unserem Dialog-Format "Kartendiskussion" verwenden, können bisher nicht barrierefrei bereitgestellt werden.
  • Es kann Farb-Kombinationen geben, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllen.
  • Die Navigation könnte teilweise nur mit der Maus vollumfänglich bedienbar sein und somit das Erfolgskriterium 2.1.1 (Tastatur) nicht vollständig erfüllen.
  • Es könnte vereinzelt Formularfelder ohne zugehöriges Label geben (Erfolgskriterium 3.3.2 – Beschriftungen).
  • Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.

Wir arbeiten jedoch an den notwendigen Prozessen, die Informationen des Beteiligungsportals der Stadt Mannheim in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern. 

 

Feedbackmöglichkeit, Kontakt

Im nachfolgenden Abschnitt „Barrieren zum Internetauftritt melden“ können Sie uns über ein OnlineFormular eine Nachricht zum Thema senden. Über dieses Formular können Sie auch die nicht oder nur bedingt barrierefreien Inhalte in einem für Sie zugänglichen Format anfordern. Wir werden zeitnah darauf reagieren.

Oder Sie wenden sich an Frau Frenz, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Rathaus E5, 68159 Mannheim, Telefon: 0621 293-2005, Email: ursula.frenz@mannheim.de

 

Durchsetzungsverfahren

Falls Ihre Anfrage nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist von vier Wochen ab Zugang auf Ihre Anfrage beantwortet wird, können Sie sich an Frau Frenz, die kommunale Beauftragte der Stadt Mannheim für die Belange von Menschen mit Behinderungen, oder an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
07 11/279-3358

Poststelle@bfbmb.bwl.de
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Diese Erklärung wurde am 22.02.2023 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 22.02.2023 überprüft.

 

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