Bebauungsplan Nr. 85.26 „Ecke Otterstadter Straße/ Relaisstraße"
Ziel des Bebauungsplan ist es, geförderten und bezahlbaren Wohnraum im Stadtbezirk Rheinau zu schaffen und rechtlich abzusichern. Hierzu weird ein sektoraler Bebauungsplan nach § 9 Abs. 2d BauGB aufgestellt, der Flächen festsetzt, auf denen nur Gebäude errichtet werden dürfen, bei denen sich der Vorhabenträger für einen im Verfahren zu bestimmenden Prozentsatz der entstehenden Wohnungen dazu verpflichtet, die zum Zeitpunkt der Verpflichtung geltenden Förderbedingungen der sozialen Wohnraumförderung, insbesondere die Miet- und Belegungsbindung, einzuhalten und die Einhaltung dieser Verpflichtung in geeigneter Weise sicherzustellen. Die genaue Höhe der Quote soll im weiteren Verfahren festgelegt werden. Durch die anteilige Sicherung und Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum in städtebaulich integrierter Lage kann den anhaltenden, angespannten
Wohnungsmarktbedingungen in der Stadt Mannheim entgegengewirkt werden, ohne dabei unversiegelte Flächen im Außenbereich in Anspruch zu nehmen.
Vorhabeninformationen
Ziel des Vorhabens
Ziel des Bebauungsplan ist es, geförderten und bezahlbaren Wohnraum im Stadtbezirk Rheinau zu schaffen und rechtlich abzusichern.
Local Green Deal - iDEAL für Mannheim: Das Vorhaben ist relevant für…
Politischer Beschluss
V148/2023
Beteiligung
Hinweis
Formelle Beteiligung gemäß Baugesetzbuch