Bebauungsplan Nr. 63.34 "Stem Kaserne"
Im Vorfeld des Bebauungsplanverfahrens wurde die grundsätzliche Machbarkeit der Sportnutzung im Plangebiet sowie deren Verträglichkeit mit der Umgebung geprüft und bestätigt. Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat die Aufstellung des Bebauungsplans am 12.05.2020 beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 29.06.2020 bis einschließlich 24.07.2020 durch die Auslegung der Planunterlagen. Die in ihrem Aufgabenbereich durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert. Die eingegangenen Stellungnahmen werden geprüft, relevante Anregungen werden im weiteren Verfahren berücksichtigt. Der städtebauliche Entwurf wird erarbeitet.
Vorhabeninformationen
Ziel des Vorhabens
Ziel ist die Umsetzung des Sportkonzepts Seckenheim mit Sportanlagen, Gemeinbedarfsnutzungen und Gewerbe.
Local Green Deal - iDEAL für Mannheim: Das Vorhaben ist relevant für…
Politischer Beschluss
V703/2019
Weitere Informationen
Beteiligung
Hinweis
Der Städtebauliche Entwurf wird erarbeitet. Auf dessen Basis wird der Bebauungsplanentwurf erstellt. Die formelle Beteiligung erfolgt nach Bekanntmachung im Amtsblatt mittels öffentlicher Auslegung im Technischen Rathaus und im Internet unter www.mannheim.de/bauleitplanung.