Bebauungsplan Nr. 21.15 "Südwestlich Werfthallenstraße / Containerterminal"
Mit dem Bebauungsplan soll der bestehende Containerterminal gesichert werden. Gleichzeitig soll durch eine Beschränkung und/oder interne Gliederung der Art der baulichen Nutzung auf den einzelnen Flächen des Terminals sichergestellt werden, dass störfallrelevante Vorgänge vor allem auf den von der Innenstadt abgewandten Flächen zulässig sind und dort nur in einem solchen Umfang, dass die Flächen östlich des Verbindungskanals außerhalb des angemessenen Sicherheitsabstands liegen. Zum anderen ermöglicht eine solche Festsetzung eine höherwertige städtebauliche Entwicklung östlich des Verbindungskanals. Inwieweit dies räumlich und funktional möglich ist bzw. welche Auswirkungen eine solche Festsetzung auf den Betrieb des Containerterminals hat, wird im weiteren Verfahren mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe, der Hafengesellschaft Mannheim sowie der Contargo erörtert.
Vorhabeninformationen
Ziel des Vorhabens
Beschränkung oder interne Gliederung der Art der baulichen Nutzung auf den einzelnen Flächen des Container Terminals; Ermöglichen von städtebaulichen Entwicklung am Verbindungskanal.
Local Green Deal - iDEAL für Mannheim: Das Vorhaben ist relevant für…
Politischer Beschluss
V031/2022
Beteiligung
Hinweis
Formelle Beteiligung gemäß Baugesetzbuch
(frühzeitige Beteiligung bereits in 2022 abgeschlossen)