Aktualisierung Lärmaktionsplan Mannheim
Gesetzlich vorgegebene Aktualisierung der Lärmaktionsplanung (V121/2016; V246/2018).
Die regelmäßige Überarbeitung der Lärmkartierung (Erfassung der Lärmsituation für die Hauptlärmquellen Straße, Straßenbahn, Flugplatz; Hafen und IED-Betriebe) wurde im dritten Quartal 2023 abgeschlossen.
Die Ergebnisse der städtischen Lärmkartierung sind unter www.geoportal-mannheim.de veröffentlicht.
Der auf die Lärmkartierung aufbauende Lärmaktionsplan soll mögliche Lärmprobleme und Lärmauswirkungen regeln. Die Auslösewerte zur Prüfung von Lärmschutzmaßnahmen werden bei der vorliegenden Aktualisierung um 5 dB(A) auf 65 dB(A) ganztags und 55 dB(A) nachts weiter abgesenkt. Damit werden sukzessive die Lärmbelastungsschwerpunkte im Stadtgebiet überprüft und abgearbeitet.
Der Lärmaktionsplan ist als ein dauerhaftes Instrument zu verstehen, welches nach und nach die hohen Lärmbelastungen in Mannheim ermittelt, mögliche Lärmschutzmaßnahmen entwickelt und stadtweit koordiniert.
Vorhabeninformationen
Ziel des Vorhabens
Die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen im Ballungsraum Mannheim
Local Green Deal - iDEAL für Mannheim: Das Vorhaben ist relevant für…
Politischer Beschluss
Gesetzlich vorgeschrieben; Der Entwurf des Lärmaktionsplans (LAP) wird für die Beteiligung der Öffentlichkeit dem AUT zum Billigungsbeschluss vorgelegt. Nach Abschluss des Verfahrens wird der LAP dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt.“
Voraussichtliche Kosten
?Für die Aktualisierung des Lärmaktionsplans entstehen keine Kosten.
Weitere Informationen
Beteiligung
Hinweis
gesetzlicher vorgeschriebener Verfahrensschritt