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GestaltRL ersatzlos abschaffen

Gestaltrichtlinie zu Sondernutzungen

GestaltRL ersatzlos abschaffen

In Zeiten knapper Kassen sollte die Stadt den Einzelhandel nicht mit unnötigen Vorschriften belegen die Mehrkosten verursachen.

Was attraktiv aussieht liegt ja bekanntlich im Auge des Betrachtenden. Eine allgemeingültige Definition was eine attraktive Stadtgestaltung ausmacht gibt es nicht.
Mannheim sollte an diesem Punkt seine Vielfalt zeigen und es dem jeweiligen Gastronomen überlassen wie Sitzmöbel und ähnliches gestaltet werden.

Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit braucht es keine Gestaltungsregeln. Dafür sind die allgemeinen Regelungen der STVO ausreichend.

Die städtische Personal zur Ausarbeitung und dem Vollzug der Richtlinie kann an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden.

Die Abschaffung wäre zudem ein kleiner Beitrag die überbordende Bürokratie im Alltag zu begrenzen.

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