Gestaltrichtlinie zu Sondernutzungen
Postkartenständer
Postkartenständer
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Nach der jetzigen Gestaltungsrichtlinie sind Postkartenständer in der Zone A nur bis zu einer Höhe von 120cm (ca. Hüfthöhe!) erlaubt.
Selbst wenn der Handel für diese Sondernutzung von Warenständern bezahlt sind diese in der normalen Höhe von ca. 180 cm in Mannheim verboten. Warum?
Das gibt es in keiner anderen Stadt, wurde bzw. wird in Mannheim aber streng vom Ordnungsdienst überwacht.