Gestaltrichtlinie zu Sondernutzungen
Durchgangsbreiten
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Es sollen auch im Bereich von Gastronomie und Co Durchgänge erhalten werden, welche auch mit Gepäck, Kinderwagen und Rollstuhl einen sicheren, ungestörten und von aus dem Weg zu räumenden Einrichtungen freigehaltenen Durchgang ermöglichen. Es kann nicht sein, dass regelmäßig Kunden gebeten werden müssen die Stühle und Taschen und ähnliches weg zu räumen, damit Gehwege nutzbar sind.