Ab 1. Januar gelten vier neue Straßennamen
Im Stadtteil Rheinau-Süd tragen zum 01.01.2025 folgende Straßen neue Namen:
Im Stadtteil Rheinau-Süd tragen zum 01.01.2025 folgende Straßen neue Namen:
Mit großer Mehrheit hat der Gemeinderat die Umbenennung von vier Straßen im Stadtteil Rheinau beschlossen.
Der Gemeinderat der Stadt Mannheim hat am 11.07.2024 auf Grundlage der Straßennamen- und Hausnummernsatzung der Stadt Mannheim vom 26.06.1979 in der Fassung vom 28.09.1993 die folgenden Benennungen ab dem nächsten Quartalsbeginn, welches drei Monate nach Bestandskraft des Beschlusses folgt, für die Verkehrsfläche mit der Benennung Gustav-Nachtigal-Straße
Marco-Polo-Straße
für die Verkehrsfläche mit der Benennung Leutweinstraße
Ida-Pfeiffer-Straße
für die Verkehrsfläche mit der Benennung Lüderitzstraße
Neumayerstraße
für die Verkehrsfläche mit der Benennung Sven-Hedin-Weg
Isabelle-Eberhardt-Straße
im Stadtteil Rheinau-Süd beschlossen.
Zwei Wochen lang konnten alle Mannheimerinnen und Mannheimer ihre Favoriten für die neuen Straßennamen in Rheinau-Süd bestimmen. Dort sollen die vier Straßen Gustav-Nachtigal-Straße, Leutweinstraße, Lüderitzstraße und Sven-Hedin-Weg umbenannt werden.
Rund 3.400 Menschen nutzten die Gelegenheit, davon gut ein Drittel postalisch. Die vier Namen mit den meisten Stimmen decken sich mit den favorisierten Vorschlägen der Siedlergemeinschaft: Marco Polo, Ida Pfeiffer, Georg Balthasar Neumayer und Isabelle Eberhardt.
Die Verwaltung wird nun alle eingegangenen Stimmen im Detail prüfen und die Auswertung nach Stadtteilen vornehmen. Das Ergebnis wird im Bezirksbeirat Rheinau vorgestellt, bevor der Gemeinderat die endgültigen neuen Straßenamen beschließt.
Da der vorläufige Abstand zu den weiteren Vorschlägen mehr als 200 Stimmen beträgt, ist eine Änderung der Reihenfolge beim Endergebnis nicht zu erwarten.
Durch Diskussionen in der Stadtgesellschaft wurden Verfahrensfragen aufgeworfen, die eine Anpassung oder Bestätigung des in V016/2022 festgelegten Verfahrens gebieten. Zusätzlich gab es Klärungsbedarf, ob auch Vorschläge, die sich auf den angrenzenden Taufbezirk „Seen“ beziehen, berücksichtigt werden können.
Durch die Ablehnung von V621/2023 wurde das mit V016/2022 festgelegte Verfahren bestätigt. Damit wird im März 2024 das Meinungsbildes über die geprüften umsetzbarsten Vorschläge, mittels einer einmaligen stadtweiten Beteiligung, erhoben.
Gleichzeitig informiert die Verwaltung, dass keine Berücksichtigung der Vorschläge mit Bezug auf den angrenzenden Taufbezirk „Seen“ empfohlen wird. Da eine entsprechende Änderung im laufenden Verfahren nicht angemessen umsetzbar ist.
Nach Antrag der Li.Par.Tie A254/2023 wurde die Liste der Namensvorschläge um einen Namen erweitert. Der Namensvorschlag May Ayim wird ebenfalls berücksichtigt und auf der Liste der Namensvorschläge aufgeführt.
Die vollständige Liste steht unter Downloads zur Verfüdung.
Stellungsnahme der Verwaltung zum Namensvorschlag May Ayim:
Kritisch ist bei einer Benennung nach Frau May Ayim, dass die Buchstabenkombination „Ayi" herausfordernd für den gewöhnlichen Sprach-/Schreibfluss ist. Abwägend, insbesondere unter Betrachtung der Biografie und der Verdienste auf dem Gebiet des transkulturellen Austauschs, sehen wir Frau May Ayim jetzt als geeigneten Vorschlag an.
Nach der Prüfung der in der Beteiligungsphase eingegangenen Namensvorschläge kann nun über 17 Namen, die allen Kriterien entsprechen, ein Meinungsbild erhoben werden, siehe V385/2023. Das Verfahren wird online auf dem Beteiligungsportal durchgeführt. Entsprechend der Vorlage V016/2022 dient dieses Meinungsbild dem Hauptausschuss zur Findung von neuen Namen für die umzubenennenden Straßen.
Aus der beschlossenen Beteiligung (V016/2022) zur Namensfindung für die vier in Rheinau-Süd umzubenennenden Straßen ergeben sich nach der Prüfung aller eingereichten Vorschläge 17 Personen als geeignete Namensgeberinnen und Namensgeber, siehe V385/2023, Anlage 1 Auflistung der Namen. Die Kriterien, nach denen die Namen geprüft wurden, finden Sie hier.
Aufgrund der sehr problematischen Benennung wurde vom Gemeinderat beschlossen, für die Dauer des Findungs- und Prüfungsprozesses für die neunen Straßenamen, eine Zusatzbeschilderung mit einem aufklärenden Hinweis zur historischen Einordnung der Personen anzubringen. In der 24. Kalenderwoche (13.06. bis 17.06.2022) wurden diese Schilder mit den erläuternden Texten montiert. Damit wird die allgemeine Öffentlichkeit über die Gründe der Umbenennung informiert. Die Texte und weiterere Informationen zu den Schildern finden Sie hier.
435 Einzelvorschläge für Straßennamen sind eingegangen, davon konkrete 246 Einzelvorschläge (ohne Doppelungen). Bis zum 15. Mai hatten Mannheimer Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit sich zu beteiligen und ihre Vorschläge auf dem Beteiligungsportal einzustellen. Die eingegangenen Vorschläge werden nun von der Verwaltung anhand der auf dem Portal abgebildeten Kriterien geprüft. Das Ergebnis wird anschließend hier auf dem Beteiligungsportal kommuniziert.
In der dritten und letzten Beteiligungsstufe können dann alle Mannheimerinnen und Mannheimer über die geprüften und umsetzbaren Namensvorschläge abstimmen. Das Meinungsbild wird dabei so erhoben, dass eine Auswertung nach Stadtteilen möglich ist. Die Abstimmung kann entweder online über das Beteiligungsportal oder postalisch erfolgen. Bevor diese Stufe beginnt, wird die Öffentlichkeit, insbesondere die Anwohnerschaft der vier Straßen, entsprechend informiert.
Mit dem entstehenden Meinungsbild der Bürgerschaft kann dann der Bezirksbeirat Rheinau seine Empfehlung an den Gemeinderat abgeben. Der Gemeinderat hat rechtlich die abschließende Entscheidung über die neuen Namen.
Zunächst sind alle interessierten Mannheimer Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, neue Namen vorzuschlagen (Stufe 1). Dafür wird ab Samstag, 30. April, auf dem Beteiligungsportal der Stadt Mannheim hier eine Eingabemöglichkeit freigeschaltet, alternativ können Vorschläge postalisch an Stadt Mannheim, Fachbereich Geoinformation und Stadtplanung, Glücksteinallee 11, 68163 Mannheim eingereicht werden. Die Kriterien, die für umsetzbare Vorschläge gelten, werden im Beteiligungsportal definiert.
Nach Ende des Einreichungszeitraums am 15. Mai, werden in der zweiten Stufe die eingegangenen Vorschläge von der Verwaltung geprüft. Die Prüfung erfolgt anhand der veröffentlichten Kriterien, das Ergebnis wird anschließend kommuniziert. Wann dieser Prozess abgeschlossen sein wird, hängt von den eingereichten Vorschlägen ab, da insbesondere bei Personen eine gründliche historische Prüfung, gegebenenfalls unter Einbezug externer Experten, notwendig ist.
In der dritten und letzten Beteiligungsstufe können alle Mannheimerinnen und Mannheimer über die geprüften und umsetzbaren Namensvorschläge abstimmen. Das Meinungsbild wird dabei so erhoben, dass eine Auswertung nach Stadtteilen möglich ist. Die Abstimmung kann entweder online über das Beteiligungsportal oder postalisch erfolgen. Bevor diese Stufe beginnt, wird die Öffentlichkeit, insbesondere die Anwohnerschaft der vier Straßen, entsprechend informiert.
Mit dem entstehenden Meinungsbild der Bürgerschaft kann dann der Bezirksbeirat Rheinau seine Empfehlung an den Gemeinderat abgeben. Der Gemeinderat hat rechtlich die abschließende Entscheidung über die neuen Namen.
Bis die Umbenennung praktisch erfolgen kann, werden die Straßennamen mit erläuterten Texten versehen. Diese Zusatzbeschilderung wird nach Lieferung bis zur Umbenennung, an geeigneten Stellen, unter den Straßenamensschilder montiert. Die Texte und weiterer Informationen zu diesen Schildern finden Sie hier.
Welche Kriterien sind bei neuen Straßennamen zu beachten?
Verbot von gleichlautenden Benennung
Eine gleichlautende Benennung liegt vor, wenn ein ähnlich klingender Hauptbestandteil schon bei einer anderen Benennung verwendet wird. Zum Beispiel ist Hans-Meier-Weg zu gleichlautend zu einer Peter-Maier-Straße. Bei Straßennamen nach Personen ist der Hauptbestandteil grundsätzlich der Familienname.
Entsprechung zum Taufbezirk
Der Name soll dem Taufbezirk (Gebiet mit thematisch einheitlichen Benennungen) entsprechen. Ausnahmen sind nur mit einer fundierten Begründung möglich. Fundiert ist eine Begründung insbesondere, wenn zwischen Name und Ort eine klare und öffentlich wirksame Beziehung hergestellt werden kann.
Verständlichkeit
Benennungen müssen für die Allgemeinheit verständlich sein, um eine eindeutige Kommunikation zu ermöglichen.
Lesbarkeit
Damit ein Straßenamen schnell erfasst werden kann, sollte nur üblichen Zeichen oder Buchstabenkombinationen enthalten sein. Zu vermeiden sind auch Kombinationen von ähnlichen Zeichen.
Verständlichkeit
Für die Verständigung untereinander muss eine Benennung allgemein schreibar sein. Wort- und Buchstabenkombinationen sollen dem allgemeinem Schreibfluss entsprechen.
Länge des Straßennamens
Eine Benennung soll kurz und eindeutig sein, dadurch sind kurze Straßennamen zu bevorzugen. Allgemein sollen Benennungen kürzer als 25 Zeichen sein.
Lebende Personen
Lebende Personen sind ausgeschlossen, da eine Straßenbenennung langandauernd sein sollte und somit nach dem Ableben der Person weiterbesteht. Eine Benennung muss daher auch rückblickend auf das gesamte Leben dieser Person gerechtfertigt sein. Eine abschließende Betrachtung kann aber erst nach dem Ableben erfolgen.
Wartefrist bei Benennung
Die Wartefrist zwischen dem Ableben und der Straßenbenennung soll mindestens fünf Jahre betragen. Erst ein entsprechender zeitlicher Abstand ermöglicht eine fundierte rückblickende Gesamtschau.
Personen nach denen Firmen/Marken benannt sind
Diese Namen sind zu vermeiden, da Verwechslungen mit Firmen, Marken oder Produkten entstehen.
Einfügen in die Umgebung
Straßennamen sollen den Bildungsregeln, Merkmalen, Eigenheiten also der Charakteristika der übrigen Straßennamen der Umgebung, des Stadtteils und der Gemeinde entsprechen.
Allgemeine Ehrenwürdigkeit
Straßenbenennungen sind eine Ehre für diese Person. Personen, unabhängig von ihren Verdiensten auf dem geehrten Gebiet, dürfen in rückblickender Gesamtschau auf ihr Leben nicht generell unwürdig sein.
Spezielle Ehrenwürdigkeit
Straßenbenennung im Taufbezirk erfolgen aufgrund der Wirkung/Verdienste/Bedeutung dieser Person in Bezug auf das Thema des Taufbezirks. Eine Person die diese Voraussetzung nicht erfüllt, ist unabhängig von ihren sonstigen Verdiensten, für die diesen Taufbezirk nicht zulässig.
Alle vier umzubenennenden kritischen Straßennamen liegen im Taufbezirk „Forschungsreisende und Personen des transkulturellen Austauschs“. Was ein Taufbezirk ist und Erläuterung zu dem speziellen Taufbezirk lesen Sie hier:
Ein Taufbezirk bezeichnet ein Gebiet, in dem alle Benennungen von Straßen, Wegen und Plätzen nach thematisch einheitlichen Kriterien vorgenommen werden sollen. Ausnahmen sind nur mit einer fundierten Begründung möglich. Fundiert ist eine Begründung insbesondere, wenn zwischen Name und Ort eine klare und öffentlich wirksame Beziehung hergestellt werden kann.
Das Thema eines Taufbezirks gründet auf dem Benennungsprozess bei der Gründung des jeweiligen Gebiets. Diese Definition ist nicht statisch, sondern entwickelt sich im Laufe der Zeit weiter. Für Neubenennungen werden inhaltliche Definitionen jeweils neu geprüft. Dabei ist insbesondere die gesellschaftliche Entwicklung zu berücksichtigen, da sich Werte und Bewertungen von Personen, Ereignissen und anderem mit der Zeit wandeln. Das Prüfergebnis ist die aktuelle thematische Definition des Taufbezirks, in die sich die neue Benennung grundsätzlich einfügen muss.
Die gültige Definition des Taufbezirks der vier kritischen Straßennamen ist: Forschungsreisende und Personen des transkulturellen Austauschs.
Die historische Entwicklung diese Taufbezirks stellt sich wie folgt dar:
Bei seiner Gründung wurde er durch die Nationalsozialisten als Taufbezirk der Kolonialpioniere, definiert und entwickelte sich ab ca. 1950 zum Taufbezirk für Forschungsreisende. Beide Personengruppen haben (im damaligen Verständnis) neue unbekannte entfernte Gebiete/Kulturen erobert oder erforscht. Der dadurch entstandene Austausch zwischen den eroberten/erforschten Gebieten sowie ihren Kulturen und den Kulturen der „Entdecker“ war von Abgrenzung, Konfrontation und insbesondere bei den Kolonialpionieren von Gewalttätigkeit und rassistischen Vorstellungen geprägt.
Heute sollen nicht mehr „Eroberer“ geehrt werden, die an Gewalttaten des Kolonialismus beteiligt waren. Vielmehr soll der Austausch zwischen den Kulturen in den Straßenneubenennungen zum Ausdruck kommen. Die Wechselwirkungen zwischen den Kulturen werden heuten als transkultureller Austausch definiert. Gerade die Berücksichtigung der „bereisten“ Gesellschaften führt dazu, dass der Taufbezirk um diese Gruppe (Personen des transkulturellen Austauschs) zu erweitern ist.
Das Konzept der Transkulturalität geht davon aus, dass moderne Kulturen im Inneren nicht homogen, sondern durch eine „Vielzahl unterschiedlicher Lebensformen und Lebensstile gekennzeichnet“ sind. Im äußeren lassen sie sich nicht von anderen eindeutig separieren. Moderne Kulturen sind miteinander verflochten, Lebensweisen überschreiten Staatsgrenzen und solche der Nationalität. Im Konzept der Transkulturalität haben Kulturen nichts mehr Trennendes, sondern Verbindendes an sich. Es entsteht aber nicht eine häufig kritisierte uniformierte Globalkultur, vielmehr eine pluralistische Gesellschaft von Individuen und Gruppen, die unterschiedlichste Elemente aus verschiedenen kulturellen Kontexten in sich tragen. Im Zusammenhang mit den Straßenbenennungen sind mit „Personen des transkulturellen Austauschs“ Denkende, Reisende, Forschende, Schriftstellende u. a., gemeint, die vom Verbindenden der Kulturen ausgingen und von friedlichen Begegnungen beim Austausch
Am 14. Oktober 2021 findet die Informationsveranstaltung zum geplanten Umgang mit kritischen Straßennamen in Rheinau Süd statt. Neben wichtigen Informationen erhalten die Anwohner*innen die Möglichkeit, die anwesenden Gutachter kennenzulernen und Fragen zu stellen.
Die Veranstaltung ist von 16-18 Uhr in der Gaststätte „Zum Seeblick“ (begrenzte Teilnehmeranzahl, Anmeldung erforderlich). Alternativ kann sie auch im Video-Livestream über den YouTube-Kanal der Stadt Mannheim verfolgt werden. Der Link zur Übertragung über den YouTube-Kanal der Stadt Mannheim lautet https://youtu.be/Cr_y_xWtRxI
Eine Aufnahme der Veranstaltung finden Sie unter www.youtube.com/watch?v=Cr_y_xWtRxI
Der Mannheimer Gemeinderat befasst sich seit mehr als zehn Jahren damit, Straßennamen daraufhin zu prüfen, welche Rolle die Namensgeber in der Geschichte gespielt haben und mit welchem politischen Ziel die Benennung einer Straße nach ihnen später durchgesetzt wurde. Auf Grundlage wissenschaftlicher Einordnungen werden bei Bedarf Straßennamen geändert beziehungsweise mit erläuternden Informationsschildern versehen.
Nach Abschluss der Prüfung aller Mannheimer Straßennamen ergaben sich vier besonders kritische: Sven Hedin, Theodor Leutwein, Adolf Lüderitz und Gustav Nachtigal.
Sven Anders Hedin (1865-1952) war schwedischer Forschungsreisender und positionierte sich politisch klar für deutsche Expansion und das nationalsozialistische Regime mit seiner rassistischen und antisemitischen Haltung.
Theodor Leutwein (1849-1921) legte als Gouverneur von Deutsch-Südwestafrika (Namibia) die Grundlagen für die rassische Gesellschaft im Gefolge des Kolonialkriegs.
Adolf Lüderitz (1834-1886) war eine Schlüsselfigur der gewaltsamen deutschen Kolonialpolitik, insbesondere in Deutsch-Südwestafrika (Namibia).
Gustav Nachtigal (1834-1885) betrieb aktiv als Forschungsreisender und Reichskommissar den gewaltsamen kolonialpolitischen „Wettlauf um Afrika“.
Die Straßenbenennungen nach Leutwein, Lüderitz und Nachtigal wurden allesamt 1935 von den Nationalsozialisten vorgenommen, um die „Wegbereiter der deut-schen Kolonialmacht“ zu ehren.
Die Stadt Mannheim hat das Leibniz-Institut für Europäische Geschichte in Mainz mit der genaueren Prüfung der Benennung beauftragt. Die Historiker sind zu der Empfehlung gekommen, die Straßennamen zu ändern. Hier ist das vollständige Gutachten zu finden.
Entsprechend der Empfehlung der Experten hat die Verwaltung eine Vorlage an den Gemeinderat verfasst. Der Hauptausschuss des Gemeinderates hat die Vorlage zurückgestellt, um vor einer Beschlussfassung eine umfassende Information der Bürgerschaft zu ermöglichen. Eine Informationsveranstaltung soll – unter Einbindung des Bezirksbeirats und sobald es mit Blick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung von Corona möglich ist – erfolgen.
Wie werden die neuen Straßennamen bestimmt?
Die neuen Namen werden in einem Prozess der Bürgerbeteiligung gefunden.
Wer kann bei der Bürgerbeteiligung mitmachen?
Grundsätzlich alle Bürgerinnen und Bürger, die das möchten.
Wie läuft eine Umbenennung praktisch ab?
Über die neuen Namen entscheidet der Gemeinderat. Der Beschluss wird dann im Amtsblatt veröffentlicht.
Gibt es Rechtsmittel gegen den Beschluss?
Ja, die Veröffentlichung im Amtsblatt enthält eine Rechtsmittelbelehrung und Sie können innerhalb eines Monats entsprechende Rechtsmittel einlegen.
Ab wann gelten die beschlossenen Namen?
Ab dem im Beschluss festgelegten Zeitpunkt, um den Anwohner*innen genügend Zeit zur Umstellung zu geben. Zu diesem Zeitpunkt werden auch die neuen Straßenschilder angebracht.
Wie erfahren die Anwohner*innen über die Umbenennung?
Wenn der Beschluss rechtskräftig wird, informiert die Stadt alle postalisch in dieser Straße erreichbaren Personen.
Können Anwohner*innen die notwendigen Änderungen in den amtlichen Dokumenten (Personalausweis, KfZ-Zulassungsschein, usw.) zusammen in einem Termin erledigen?
Ja, alle amtlichen Dokumente können in einem Termin bei allen Bürgerservice-Standorten der Stadt Mannheim geändert werden.
Müssen Anwohner*innen für die notwendigen Änderungen in amtlichen Dokumenten (Personalausweis, KfZ-Zulassungsschein, usw.) Gebühren bezahlen?
Nein, Änderungen von amtlichen Dokumenten durch den Bürgerservice der Stadt Mannheim sind bei Umbenennungen gebührenfrei.
Müssen sich Anwohner*innen selber um die Adressänderung beim Grundbuchamt oder Finanzamt kümmern?
Nein, Grundbuchamt und Finanzamt werden von der Stadtverwaltung informiert und die Änderungen erfolgen für alle automatisch und kostenlos.
Werden die Straßenschilder mit den alten Namen sofort entfernt?
Nein, die „alten“ Straßenschilder werden gut leserlich rot durchgestrichen und bleiben noch ein weiteres Jahr hängen.
Ab Montag, 4. März (8 Uhr), können aus den 18 Vorschlägen insgesamt vier Favoriten gewählt werden. Das geht online über das Beteiligungsportal www.mannheim-gemeinsam-gestalten.de/dialoge/strassennamen-rheinau-sued oder postalisch an Stadt Mannheim, Fachbereich Geoinformation und Stadtplanung, Glücksteinallee 11, 68163 Mannheim.
Abstimmungsberechtigt sind alle Mannheimer*innen, die zum Ende der Beteiligung, mindestens 16 Jahre alt sind.
Straßennamen entfalten durch ihre Nutzung z. B. in Kartendarstellung, als Adressbestandteil, in Presseberichterstattung oder Wegbeschreibung eine zentrale Bedeutung über die direkte Anwohnerschaft hinaus. Insbesondere der Umgang mit kritischen Straßenbenennungen ist ein Thema für die gesamte Stadtgesellschaft.
In Mannheim ist bei der Benennung von Straßen der Taufbezirk (Gebiet mit thematisch einheitlichen Benennungen) zu berücksichtigen. Alle vier umzubenennenden Straßen liegen im Taufbezirk „„Forschungsreisende und Personen des transkulturellen Austausches“. Diesem Taufbezirk können nur Personen entsprechen. Eine mögliche Zulässigkeit von Seen in einem anderen, auch angrenzenden, Taufbezirk kann grundsätzlich keine Zulässigkeit in diesem thematisch anderem Taufbezirk begründen. Eine theoretisch mögliche Änderung des Taufbezirks hätte verfahrenstechnisch am Beginn des Verfahrens beschlossen werden müssen, weil Änderungen des Gebietes oder des Themas entsprechende Konsequenzen auf die Zulässigkeit der eingereichten Vorschläge haben und somit gleich zu Beginn des Verfahrens zu kommunizieren wären.
Vor einer Benennung werden mögliche Namen gründlich durch Expert*innen geprüft, damit spätere Umbenennungen aufgrund der jeweiligen Biographie verhindert werden. Wenn nach einer Benennung Gründe bekannt werden, die gegen eine Benennung sprechen, führt dies grundsätzlich nicht zu einer Umbenennung. Dies erfolgt nur wenn die Gründe so schwerwiegend sind, dass eine Umbenennung sehr gut begründet werden kann.
Es handelt sich bei den vier Straßennamen um vier sehr kritische Straßenbenennungen. Hierbei wurden nicht nur die Biographien der Namensgeber*innen betrachtet, sondern auch der Grund für die damaligen Benennungen. In Verbindung beider Punkte empfahl ein externes Gutachten die Umbenennung. Nach Abwägung, insbesondere der Folgen für die Anwohnenden, schloss sich der Gemeinderat mit großer Mehrheit dieser Empfehlung an. Die Hintergründe werden eindrucksvoll im Gutachten dargestellt. Das Gutachten ist öffentlich auf der Seite des Beteiligungsportals einsehbar.
Nach aktueller Rechtslage gibt es keinen Anspruch auf Unterstützungsleistungen, da die Umstellungsaufwände zu den Kosten des allgemeinen Geschäftsbetriebs gehören. Allerdings hat der Gemeinderat den Auftrag an die Verwaltung erteilt, mit den neuen Namen auch wesentliche Grundsätze und Kriterien für mögliche Billigkeitsleistungen zur Unterstützung der Betroffenen der notwendigen Adressänderungen vorzulegen. Abhängig von einem Beschluss wären Unterstützungsleistungen möglich.
In einer ersten Beteiligungsphase konnten Vorschläge für die neue Namen eingereicht werden. Insgesamt wurden 235 konkrete Einzelvorschläge eingereicht. Diese Vorschläge wurden von qualifizierten Personen anhand der veröffentlichen Kriterien auf Umsetzbarkeit geprüft. Ergebnis sind die 18 zur Auswahl stehenden Vorschläge.
Das Thema eines Taufbezirks kann einer gesellschaftlichen Entwicklung unterliegen, insbesondere wenn sich die Wertvorstellungen zu dem Thema in der Gesellschaft verändern. In dem betroffenen Taufbezirk wurde aus dem ursprünglichen Thema „Kolonialpioniere“, das für den damaligen Kolonialrevisionismus stand, durch Änderung der Wertevorstellungen die Thematik „Forschungsreisende“. Aber auch die Wertvorstellungen zu Forschungsreisenden haben sich seit den 1980er, insbesondere bei der Frage beim Umgang mit den „erforschten“ Kulturen, weiterentwickelt. Zunehmend wurde der Blickwinkel der „erforschten“ Kulturen stärker berücksichtigt. Um diese gesellschaftliche Entwicklung aufzugreifen, ergab sich die aktuelle Beschreibung „Forschungsreisende und Personen des transkulturellen Austausches“. Relevant war dabei vor allem den gegenseitigen Blickwinkel in den Fokus zu rücken, also den des transkulturellen Austausches zwischen beiden Kulturen.
Die konkrete Bildung der Straßenamen orientiert sich grundsätzlich an den schon vorhanden Straßenbenennungen. In dem betroffenen Gebiet ist keine einheitliche Bildungsregel zu erkennen, da sowohl Benennungen mit und ohne Vornamen existieren. Die Verwaltung kann daher nur unverbindliche Vorschläge unterbreiten über diese der Gemeinderat eine abschließende Abwägung trifft.
Damit technisch geprüft werden kann, ob Mehrfachabstimmungen vorliegen, ist eine Registrierung und die Angabe der Meldeadresse notwendig.
Mit der Stimmabgabe gibt man an, welche vier Personen man als zukünftige Namensgeber für die vier Benennungen (Gustav-Nachtigal-Straße, Leutweinstraße, Lüderitzstraße und Sven-Hedin-Weg) in Rheinau-Süd favorisiert.
Die Beteiligung kann online über das Beteiligungsportal (www.mannheim-gemeinsam-gestalten.de/dialoge/strassennamen-rheinau-sued) oder postalisch (Stadt Mannheim, Fachbereich Geoinformation und Stadtplanung, Glücksteinallee 11, 68163 Mannheim) erfolgen.
Ja, die angegeben Daten werden nur zur internen Prüfung und der stadtteilbezogenen Auswertung benötigt.
Das erhaltene Meinungsbild wird dem Bezirksbeirat Rheinau vorgestellt. Das Ergebnis der Diskussion im Bezirksbeirat bildet die Grundlage für die konkrete Zuordnung der Favoriten zu den einzelnen Straßen und der künftigen Schreibweise der jeweiligen Benennung. Zu erwarten ist, dass der abschließend entscheidende Gemeinderat, in Übereinstimmung mit dem Leitbild Mannheim 2030, eine mindestens paritätische Benennung nach Frauen beschließen wird. Dies wird in der Beschlussvorlage entsprechend berücksichtigt.
Nein, der Gemeinderat ist frei in seiner Entscheidung und kann vom Ergebnis des Meinungsbildes abweichen. Zu erwarten ist, dass in Übereinstimmung mit dem Leitbild Mannheim 2030, eine mindestens paritätische Benennung nach Frauen beschlossen wird.
Wie läuft eine Umbenennung praktisch ab?
Über die neuen Namen entscheidet der Gemeinderat. Der Beschluss wird dann im Amtsblatt veröffentlicht.
Gibt es Rechtsmittel gegen den Beschluss?
Ja, die Veröffentlichung im Amtsblatt enthält eine Rechtsmittelbelehrung und es können innerhalb eines Monats entsprechende Rechtsmittel eingelegt werden.
Ab wann gelten die beschlossenen Namen?
Ab dem im Beschluss festgelegten Zeitpunkt, um den Anwohner*innen genügend Zeit zur Umstellung zu geben. Zu diesem Zeitpunkt werden auch die neuen Straßenschilder angebracht.
Wie erfahren die Anwohner*innen über die Umbenennung?
Wenn der Beschluss rechtskräftig wird, informiert die Stadt alle postalisch in dieser Straße erreichbaren Personen.
Können Anwohner*innen die notwendigen Änderungen in den amtlichen Dokumenten (Personalausweis, KfZ-Zulassungsschein, usw.) zusammen in einem Termin erledigen?
Ja, alle amtlichen Dokumente können in einem Termin bei allen Bürgerservice-Standorten der Stadt Mannheim geändert werden.
Müssen Anwohner*innen für die notwendigen Änderungen in amtlichen Dokumenten (Personalausweis, KfZ-Zulassungsschein, usw.) Gebühren bezahlen?
Nein, Änderungen von amtlichen Dokumenten durch den Bürgerservice der Stadt Mannheim sind bei Umbenennungen gebührenfrei.
Müssen sich Anwohner*innen selber um die Adressänderung beim Grundbuchamt oder Finanzamt kümmern?
Nein, Grundbuchamt und Finanzamt werden von der Stadtverwaltung informiert und die Änderungen erfolgen für alle automatisch und kostenlos.
Werden die Straßenschilder mit den alten Namen sofort entfernt?
Nein, die „alten“ Straßenschilder werden gut leserlich rot durchgestrichen und bleiben noch ein weiteres Jahr hängen.