Förderung einer Heizungserneuerung (Stadt Mannheim)
Eine Antragstellung ist fortlaufend möglich. Aktuell sind noch Fördermittel für 2026 vorhanden.
Mit dem Ziel der Energieeinsparung und der damit verbundenen CO2-Reduzierung fördert die Stadt Mannheim Maßnahmen zur Erneuerung von Heizungsanlagen im Stadtgebiet Mannheim.
Was wird gefördert?
für Wohngebäude und Gebäude mit wohnähnlicher Nutzung
- Erstanschluss an die Fernwärme
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Einbau von Wärmepumpen
Wer wird gefördert?
Private Hauseigentümer:innen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Vereine, Kirchengemeinden
Welche Förderungen gibt es?
Die Förderung besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Je nach Maßnahme und Gebäudeart bzw. -größe unterscheiden sich die Fördersätze.
- Für Ein- und Zweifamilienhäuser:
- Basisförderung bis zu 30 % der Investitionskosten abzgl. KfW-Förderung, max. 3.000 EUR
- mit Einkommensnachweis: Plus-Förderung bis zu 50 % der Investitionskosten abzgl. KfW-Förderung, max. 4.000 EUR
- Für alle anderen Gebäude:
- Förderung bis zu 40 % der Investitionskosten abzgl. KfW-Förderung, max. 5.000 EUR
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diverse pauschale Boni erhöhen die Förderung und können auch separat beantragt werden
Bitte lesen und beachten Sie für Details die Förderrichtlinie der Stadt Mannheim: 260310-richtlinie-heizungserneuerung-2026.pdf
Die Gewährung der Zuschüsse ist eine freiwillige Leistung der Stadt Mannheim, auf deren Zusage kein Rechtsanspruch besteht. Sie erfolgt im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel. Ist der Rahmen dieser bereitgestellten Mittel erschöpft, kann keine Förderung mehr gewährt werden.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Beachten Sie bitte, dass wir nun ein zweistufiges Antragsverfahren haben! Stellen Sie zunächst hier den Vorantrag, um zu prüfen, ob Ihr Antrag für eine Förderung in Frage kommt. Sie erhalten daraufhin je nach Ergebnis das eigentliche Antragsformular oder eine Absage von uns per E-Mail zugesendet.