Förderung für Gärtnerische Wasserversorgung
Mit diesen speziellen Richtlinien unterstützt die Stadt Mannheim im Jahr 2025 Selbstversorger-Gruppen bei der Errichtung und Sanierung ihrer Wasserversorgung für den eigenen Obst- und Gemüseanbau.
Grundlage der Projektförderung sind die Richtlinien der Stadt Mannheim zur Förderung von Selbstversorgern bei der Errichtung und Sanierung der gemeinschaftlichen Wasserversorgung für den Obst- und Gemüseanbau (RL-Wasserversorgung Obst- und Gemüseanbau): https://buergerinfo.mannheim.de/buergerinfo/getfile.asp?id=8213501&type=do
Antragsberechtigt sind Vereine und Gruppen (Interessensgemeinschaften). Ein Rechtsanspruch auf Projektförderung besteht nicht.
Antragstellung
Die Antragstellung für Projektförderungen erfolgt stets über das Formular Antrag auf Gewährung einer Zuwendung.
Bei Projektförderungen sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (inklusive Kosten- und Finanzierungsplan S. 3 des Antragsformulars und Personalbogen S. 5 des Antragsformulars)
- Optional: Bei einer Förderung über 5.000 € und komplexen Vorhaben eine ergänzende Kalkulation in Tabellenform zur weiteren Aufschlüsselung der Kostenarten.
Verwenden Sie bitte ausschließlich den aktuellen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung, den Sie auch unten in den Downloads finden.
Nach Bewilligung des Projektes sind Sie verpflichtet, folgende Unterlagen einzureichen:
- Verwendungsnachweis
- Belegübersicht/Belegliste
- ggf. formloser Sachbericht
Bei Zuwendungen bis 5.000 Euro genügt ein vereinfachter Verwendungsnachweis.
Die Frist für das Einreichen der Unterlagen ist der 30.03.2025.
Senden Sie den vollständigen Antrag fristgerecht (30.03.2025), original unterschrieben und in Papierform an:
Geschäftsstelle Local Green Deal
Stadt Mannheim
Rathaus E5
68159 Mannheim
Achtung: Anträge, die per E-Mail eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden!
Auskunft und Beratung
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich an
Frida Brett-Smith
Local Green Deal Management
+49 621 293 5398
Downloads
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