Archiv: Mannheim Gemeinsam Gestalten

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie soll die Straße in Zukunft heißen?
Die Verwaltung schlägt „Franklin-D.-Roosevelt-Straße“ als neuen Namen vor.

Wann soll die Straße umbenannt werden?
Der Gemeinderat soll am 27.07.2021 nach der Vorberatung im Hauptausschuss entscheiden.

Wie läuft eine Umbenennung praktisch ab?
Über den neuen Namen entscheidet der Gemeinderat. Der Beschluss wird im Amtsblatt veröffentlicht und mit Ablauf der Rechtsmittelfrist wirksam.

Gibt es Rechtsmittel gegen den Beschluss?
Ja, die Veröffentlichung im Amtsblatt enthält eine Rechtsmittelbelehrung und innerhalb eines Monats kann Widerspruch eingelegt werden. Bei Ablehnung des Widerspruchs ist eine Klage dagegen möglich.

Wer entscheidet über den Widerspruch?
Der Gemeinderat entscheidet über den Widerspruch.

Ab wann gelten die beschlossenen Namen?
Ab dem im Beschluss festgelegten Zeitpunkt (Vorgeschlagen wird der 01.01.2022), um Ihnen genügend Zeit zur Umstellung zu geben. Zu diesem Zeitpunkt werden auch die neuen Straßenschilder angebracht.

Werde ich über die Umbenennung informiert?
Ja, wenn der Beschluss rechtskräftig wird, informiert die Stadt alle postalisch in dieser Straße erreichbaren Personen.

Muss ich für die notwendigen Änderungen in amtlichen Dokumenten (Personalausweis, KfZ-Zulassungsschein, usw.) Gebühren zahlen?
Nein, Änderungen von amtlichen Dokumenten durch den Bürgerservice der Stadt Mannheim sind bei Umbenennungen gebührenfrei.

Muss ich mich selber um die Adressänderung beim Grundbuchamt oder Finanzamt kümmern?
Nein, Grundbuchamt und Finanzamt werden von der Stadtverwaltung informiert und die Änderungen erfolgen für alle automatisch.

Werden die Straßenschilder mit den alten Namen sofort entfernt?
Nein, die „alten“ Straßenschilder werden gut leserlich rot durchgestrichen und bleiben noch ein weiteres Jahr hängen.