Archiv: Mannheim Gemeinsam Gestalten

Wer kann mitmachen?

Es können sich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger beteiligen. Besonders angesprochen sind die Mannheimerinnen und Mannheimer.

Wie kann ich mich registrieren? Warum soll ich mich registrieren?

Im Zuge der Registrierung geben Sie sich einen Nutzernamen Ihrer Wahl. Sie treten im Portal nur unter diesem Nutzernamen auf. Zudem geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Anschließend gehen Sie in Ihr E-Mail-Postfach und öffnen die E-Mail der Stadt Mannheim. Um sich freizuschalten, müssen Sie den Link anklicken, der in der Mail angegeben ist. Eine leicht verständliche Anleitung, wie Sie sich Schritt für Schritt anmelden, finden Sie hier.

Die Registrierung ist selbstverständlich kostenfrei. Ihre personenbezogenen Daten, wie E-Mail-Adresse, geben wir nicht an Dritte weiter. Sie werden anderen Nutzern auch nicht angezeigt. Unter dem Punkt Datenschutzhinweise können Sie im Detail nachlesen, wie wir mit Ihren Daten umgehen.

Registrierte Nutzer können neben dem Abrufen von Informationen alle Beteiligungsmöglichkeiten des Portals nutzen. So können sie z.B. an Dialogen teilnehmen und Vorschläge unterstützen. Natürlich hat Ihre Registrierung auch für uns Vorteile. Damit stellen wir sicher, dass nur echte Personen Einträge vornehmen können und keine schadhaften Programme das Portal in Mitleidenschaft ziehen.

Was sind Vorhaben und was bietet die Vorhabenliste?

Vorhaben sind Planungen und Projekte der Stadt Mannheim, die die Stadtentwicklung und wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Aspekte des Stadtlebens betreffen. Die Vorhabenliste bietet Ihnen einen Überblick und schafft Transparenz darüber, bei welchen Vorhaben Bürgerbeteiligung vorgesehen oder bereits abgeschlossen ist. Dabei benennt sie sowohl die formelle, also gesetzlich verpflichtende Bürgerbeteiligung, als auch die informelle, also freiwillige Bürgerbeteiligung. Es werden auch Vorhaben aufgeführt, bei denen aus unterschiedlichen Gründen, beispielsweise weil es keinen Entscheidungsspielraum gibt, keine Bürgerbeteiligung möglich ist.

Welche Vorhaben kommen auf die Vorhabenliste?

Es kommen Vorhaben auf die Liste, die vom Gemeinderat beschlossen wurden und eine Vielzahl der Mannheimerinnen und Mannheimer interessieren oder betreffen. Zu jedem Vorhaben finden Sie Informationen über den aktuellen Sachstand, den politischen Beschluss, die Ziele und Kosten sowie über die Bürgerbeteiligung.

Wie oft wird die Vorhabenliste aktualisiert und wo können Sie sie einsehen?

Der Gemeinderat beschließt die Vorhabenliste und damit die vorgesehene Bürgerbeteiligung bei den entsprechenden Vorhaben zweimal im Jahr. Neben dieser digitalen Version wird eine Druckversion in den Bürgerservices der Stadt ausgelegt. Aktualisierungen zu den einzelnen Vorhaben werden digital während des Jahres, bei der Druckversion zweimal im Jahr vorgenommen.

Welche Einflussmöglichkeiten haben Sie?

Ab Veröffentlichung der Vorhabenliste haben Sie die Möglichkeit, Bürgerbeteiligung bei Vorhaben anzuregen, bei denen dies bisher nicht vorgesehen ist. Bitte senden Sie Ihre formlose Anregung an das Team Bürgerschaft und Beteiligung.

Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zur Vorhabenliste?

Wir freuen uns über Ihre Rückmeldungen!

Fachbereich Demokratie und Strategie
Team Bürgerschaft und Beteiligung
Ruth Kupper
Rathaus E5, 68159 Mannheim
Telefon: 0621 293 -9366
E-Mail: buergerbeteiligung@mannheim.de

Wie unterscheiden sich formelle und informelle Bürgerbeteiligung?

Formelle Bürgerbeteiligung: Es ist gesetzlich vorgeschrieben, Dritte (z.B. Einwohnerinnen und Einwohner, Behörden, Träger öffentlicher Belange) in politische und behördliche Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Die inhaltliche Ausgestaltung ist meist nicht weiter geregelt und Sache der durchführenden Behörde.
Formelle Bürgerbeteiligung findet u.a. im Rahmen von raumbezogener Planung statt und ist beispielsweise im § 3 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Die Kommunalverfassung in Baden-Württemberg regelt im Rahmen der formellen Bürgerbeteiligung auch die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.

Informelle Bürgerbeteiligung in Mannheim: Durch informelle Bürgerbeteiligung schafft die Stadt Mannheim Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger, die weit über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Im Unterschied zur gesetzlich verpflichtenden formellen Beteiligung wird informelle Bürgerbeteiligung immer freiwillig durchgeführt. Der Gesetzgeber ermöglicht somit der Kommune, Bürgerbeteiligungsprozesse durchzuführen, verpflichtet sie jedoch nicht dazu. Aus diesem Grund kann informelle Bürgerbeteiligung nicht eingeklagt werden.

Informelle Bürgerbeteiligung findet in der Regel früh im Planungsprozess statt, sodass der Gestaltungsspielraum größer ist als bei formellen Verfahren. Methoden, zeitlicher und inhaltlicher Umfang informeller Beteiligungsverfahren sind (im Gegensatz zu formellen Beteiligungsverfahren) nicht festgelegt.

Mannheim versteht informelle Bürgerbeteiligung als eine Form der politischen Willensbildung, die die repräsentative Demokratie und das Vertrauen zwischen Bürgerschaft, Verwaltung und Politik stärken soll. Informelle Bürgerbeteiligung stellt somit keinen Ersatz für die formelle Bürgerbeteiligung oder für die kommunalen Elemente der repräsentativen Demokratie dar. Sie kann und soll die Arbeit des Gemeinderats und der Stadtverwaltung nicht ersetzen. Ihre Ergebnisse sind daher auch nie bindend; das letztendlich entscheidende Organ bleibt der Gemeinderat.

Verzahnung von formeller und informeller Bürgerbeteiligung: Um Bürgerinnen und Bürger frühzeitig in Planungsprozesse einzubeziehen, werden in Mannheim immer öfter informelle Elemente vor oder während eines formellen Prozesses zugeschaltet. Dies kann so weit reichen, dass formelle Beteiligung in ein weit größeres informelles Verfahren eingebunden wird.

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