Archiv: Mannheim Gemeinsam Gestalten

Wie unterscheiden sich formelle und informelle Bürgerbeteiligung?

Formelle Bürgerbeteiligung: Es ist gesetzlich vorgeschrieben, Dritte (z.B. Einwohnerinnen und Einwohner, Behörden, Träger öffentlicher Belange) in politische und behördliche Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Die inhaltliche Ausgestaltung ist meist nicht weiter geregelt und Sache der durchführenden Behörde.
Formelle Bürgerbeteiligung findet u.a. im Rahmen von raumbezogener Planung statt und ist beispielsweise im § 3 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Die Kommunalverfassung in Baden-Württemberg regelt im Rahmen der formellen Bürgerbeteiligung auch die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.

Informelle Bürgerbeteiligung in Mannheim: Durch informelle Bürgerbeteiligung schafft die Stadt Mannheim Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger, die weit über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Im Unterschied zur gesetzlich verpflichtenden formellen Beteiligung wird informelle Bürgerbeteiligung immer freiwillig durchgeführt. Der Gesetzgeber ermöglicht somit der Kommune, Bürgerbeteiligungsprozesse durchzuführen, verpflichtet sie jedoch nicht dazu. Aus diesem Grund kann informelle Bürgerbeteiligung nicht eingeklagt werden.

Informelle Bürgerbeteiligung findet in der Regel früh im Planungsprozess statt, sodass der Gestaltungsspielraum größer ist als bei formellen Verfahren. Methoden, zeitlicher und inhaltlicher Umfang informeller Beteiligungsverfahren sind (im Gegensatz zu formellen Beteiligungsverfahren) nicht festgelegt.

Mannheim versteht informelle Bürgerbeteiligung als eine Form der politischen Willensbildung, die die repräsentative Demokratie und das Vertrauen zwischen Bürgerschaft, Verwaltung und Politik stärken soll. Informelle Bürgerbeteiligung stellt somit keinen Ersatz für die formelle Bürgerbeteiligung oder für die kommunalen Elemente der repräsentativen Demokratie dar. Sie kann und soll die Arbeit des Gemeinderats und der Stadtverwaltung nicht ersetzen. Ihre Ergebnisse sind daher auch nie bindend; das letztendlich entscheidende Organ bleibt der Gemeinderat.

Verzahnung von formeller und informeller Bürgerbeteiligung: Um Bürgerinnen und Bürger frühzeitig in Planungsprozesse einzubeziehen, werden in Mannheim immer öfter informelle Elemente vor oder während eines formellen Prozesses zugeschaltet. Dies kann so weit reichen, dass formelle Beteiligung in ein weit größeres informelles Verfahren eingebunden wird.