Archiv: Mannheim Gemeinsam Gestalten

Windkraftanlagen

Aufstellung von mind. 2 großen Windkraftanlagen entlang der A6 bei MA-Wallstadt auf den Feldern zw. A6 und Heddesheim. Die Einspeisung des erzeugten Stroms wäre durch die direkt daneben verlaufende Überlandleitung problemlos möglich und durch die Lautstärke der A6 wäre auch keine zusätzl. Lärmbelastung durch die Windkraftanlage zu befürchten. Ebensowenig Störung von Anwohnern in Wallstadt, Straßenheim und Heddesheim, durch Schattenwurf, da sich die Anlage ja im Osten von Wallstadt befindet und der Abstand zu Straßenheim und Heddesheim ausreichend groß wäre. Durch die Tatsache, daß dieser Bereich zur Frischluftzufuhr für die mannheimer Innenstadt dient, sorgt dafür, daß hier ständig für mannheimer Verhältnisse recht viel Wind weht und somit eine optimale Auslastung der Anlagen für mannheimer Verhältnisse gegeben wäre. Die direkte Versorgung der Stadtteile Wallstadt, Straßenheim, Vogelstang und Feudenheim würden für wenig Durchleitungsverluste bei der Stromübertragung sorgen durch die kurzen Wege zu den Endverbrauchern.

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Idee kann nicht weiterverfolgt werden, die Stadt Mannheim ist nicht zuständig:

Der Entwurf des Flächennutzungsplan Windenergie (siehe Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim, http://www.nachbarschaftsverband.de/fnp/fnp_wind.html) hat das Ziel, geeignete Standorte für Windenergieanlagen im Verbandsgebiet auszuweisen. Dazu wurden systematisch für das gesamte Verbandsgebiet alle Planungswiderstände (Wohnbebauung, Artenschutz, Flugsicherung etc.) untersucht. Die verbliebenen Flächen bilden die sogenannten Konzentrationszonen für Windenergie. Auf Beschluss des Gemeinderates der Stadt Mannheim vom 20.02.2018 wurden die Konzentrationszonen für Windenergie auf Mannheimer Gemarkung auf Flächen im Mannheimer Norden im Offenland nördlich der A6 sowie im Westen der Friesenheimer Insel begrenzt. Auf allen anderen Flächen sind Windenergieanlagen damit ausgeschlossen. Der Bau von Windkraftanlagen erfolgt durch Projektentwicklungsgesellschaften wie z.B. JUWI, nicht durch die Stadt Mannheim. Das Vorhaben kann daher durch die Stadt Mannheim nicht weiterverfolgt werden, da die vorgeschlagene Fläche für Windenergie nicht zulässig ist und sie selbst keine Windenergieanlagen baut und betreibt.