Archiv: Mannheim Gemeinsam Gestalten

Parkverbot auf den Gehwegen durchsetzen

Parken auf dem Gehweg ist verboten. Das gilt gleichermaßen für das Parken mit allen Rädern wie auch das halbseitige Parken, außer es ist durch ein Verkehrsschild erlaubt. In Mannheim wird es jedoch toleriert und nicht geahndet. Das Parkverbot auf dem Gehweg soll durchgesetzt werden, um mehr Platz für Kinder, Rad- und Fußverkehr, Blumen und vieles mehr zu schaffen.

Viele Autofahrer parken in Mannheim entgegen der Rechtslage die Gehwege zu und beeinträchtigen so Lebensqualität und Verkehrsflächen für Kinderwagen, Rollstühle und beeinträchtigen das Spielen für Kinder.

Um stadtweit das Fahrrad und den Fußverkehr zu fördern, ist die Durchsetzung des bestehenden Parkverbots eine günstige und schnelle Maßnahme. Es wäre noch nicht einmal eine Änderung der Rechtslage nötig, die bestehenden Gesetze müssen nur durchgesetzt werden.

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die im Kommentar beschriebene Duldungspraxis besteht nicht grundsätzlich sondern nur für die Fälle, in denen auf den Gehwegen eine Restgehwegbreite verbleibt, die Fußgängern die gefahrlose Nutzung des Gehwegs erlauben, ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen.

Dennoch wird die Praxis der Duldung perspektivisch nicht mehr weitergeführt werden. Derzeit wird das Thema verwaltungsintern bearbeitet mit dem Ziel, in Mannheim das Straßenrandparken unter Einbeziehung von Gehwegflächen grundsätzlich neu zu ordnen. Erlaubte Flächen sollen zukünftig durchgängig durch Beschilderung oder Markierung gekennzeichnet werden, wo diese nicht vorhanden sind wird das Gehwegparken grundsätzlich beanstandet.

Vor einer Umsetzung muss der gesamte Bereich der Mannheimer Verkehrswege, die von Gehwegen begleitet werden, neu betrachtet und unter den Aspekten des vorrangigen Schutzes der schwächeren Verkehrsteilnehmenden sowie des Erhalts erforderlicher Straßenrandparkflächen u.a. für Bewohner/innen bewertet werden.

Diese enorm zeit- und ressourcenintensive Aufgabe wird einer interdisziplinären Arbeitsgruppe aus den zuständigen Fachbereichen Städtebau, Tiefbau und Sicherheit und Ordnung übertragen werden. Derzeit erfolgt die Zeit- und Aktivitätenplanung.

Kommentare

Ich habe aus zuverlässiger Quelle erfahren, dass es beim Kommunalen Ordnungsdienst in Mannheim ein (inoffizielles) Gremium gibt, welches beschließt, wo regelwidriges Parken toleriert wird, zB entlang der Sellweiden-Gartenanlage auf der Feudenheimer Straße, wo Radfahrenden bei zugeparktem Gehweg über hunderte von Metern Autos auf dem Radweg entgegenkommen zu bestimmten Zeiten. Da bleibt das Reden über die Förderung des Radverkehrs unserer Politiker*innen eindeutig und bewiesenermaßen bloßes Lippenbekenntnis...

Dabei sollte man aber auch gleich sinnlos geparkte E-Roller im Blick haben. Ich frage mich oft, beim Spazierengehen, wie blinde oder allgemein sehbehinderte MitbürgerInnen damit klar kommen. Mir ist auch nicht ganz klar, wieso ein Parkverbot auf Gehwegen(!)„mehr Platz für [....] Radfahrer“ schaffen sollte. Davon gibt es ohnehin schon zu viele auf Gehwegen....

Grundsätzlich stimme ich zu. Ein Fall für das hier zu verteilende 500 000 Euro-Budget ist das aber meiner Ansicht nach nicht. Die Stadtverwaltung hat ja schon das perspektivische Vorgehen erläutert.
Ich kann noch wärmstens die App "Wegeheld" empfehlen. Foto vom auf Radweg, Gehweg etc parkenden Auto machen und automatisch per App die Meldung ans Ordnungsamt erstellen. Das wird nach deren Aussage als Zeugenaussage und "Beweis" akzeptiert.