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Kriterien für neue Straßennamen in Mannheim

Welche Kriterien sind bei neuen Straßennamen zu beachten?

Verbot von gleichlautenden Benennung
Eine gleichlautende Benennung liegt vor, wenn ein ähnlich klingender Hauptbestandteil schon bei einer anderen Benennung verwendet wird. Zum Beispiel ist Hans-Meier-Weg zu gleichlautend zu einer Peter-Maier-Straße. Bei Straßennamen nach Personen ist der Hauptbestandteil grundsätzlich der Familienname.
Entsprechung zum Taufbezirk
Der Name soll dem Taufbezirk (Gebiet mit thematisch einheitlichen Benennungen) entsprechen. Ausnahmen sind nur mit einer fundierten Begründung möglich. Fundiert ist eine Begründung insbesondere, wenn zwischen Name und Ort eine klare und öffentlich wirksame Beziehung hergestellt werden kann.
Verständlichkeit
Benennungen müssen für die Allgemeinheit verständlich sein, um eine eindeutige Kommunikation zu ermöglichen.
Lesbarkeit
Damit ein Straßenamen schnell erfasst werden kann, sollte nur üblichen Zeichen oder Buchstabenkombinationen enthalten sein. Zu vermeiden sind auch Kombinationen von ähnlichen Zeichen.
Verständlichkeit
Für die Verständigung untereinander muss eine Benennung allgemein schreibar sein. Wort- und Buchstabenkombinationen sollen dem allgemeinem Schreibfluss entsprechen.
Länge des Straßennamens
Eine Benennung soll kurz und eindeutig sein, dadurch sind kurze Straßennamen zu bevorzugen. Allgemein sollen Benennungen kürzer als 25 Zeichen sein.
Lebende Personen
Lebende Personen sind ausgeschlossen, da eine Straßenbenennung langandauernd sein sollte und somit nach dem Ableben der Person weiterbesteht. Eine Benennung muss daher auch rückblickend auf das gesamte Leben dieser Person gerechtfertigt sein. Eine abschließende Betrachtung kann aber erst nach dem Ableben erfolgen.
Wartefrist bei Benennung
Die Wartefrist zwischen dem Ableben und der Straßenbenennung soll mindestens fünf Jahre betragen. Erst ein entsprechender zeitlicher Abstand ermöglicht eine fundierte rückblickende Gesamtschau.

Personen nach denen Firmen/Marken benannt sind
Diese Namen sind zu vermeiden, da Verwechslungen mit Firmen, Marken oder Produkten entstehen.

Einfügen in die Umgebung
Straßennamen sollen den Bildungsregeln, Merkmalen, Eigenheiten also der Charakteristika der übrigen Straßennamen der Umgebung, des Stadtteils und der Gemeinde entsprechen.

Allgemeine Ehrenwürdigkeit
Straßenbenennungen sind eine Ehre für diese Person. Personen, unabhängig von ihren Verdiensten auf dem geehrten Gebiet, dürfen in rückblickender Gesamtschau auf ihr Leben nicht generell unwürdig sein.
Spezielle Ehrenwürdigkeit
Straßenbenennung im Taufbezirk erfolgen aufgrund der Wirkung/Verdienste/Bedeutung dieser Person in Bezug auf das Thema des Taufbezirks. Eine Person die diese Voraussetzung nicht erfüllt, ist unabhängig von ihren sonstigen Verdiensten, für die diesen Taufbezirk nicht zulässig.