Fragen und Antworten zur Umbenennung von Straßennamen
Wie werden die neuen Straßennamen bestimmt?
Die neuen Namen werden in einem Prozess der Bürgerbeteiligung gefunden.
Wer kann bei der Bürgerbeteiligung mitmachen?
Grundsätzlich alle Bürgerinnen und Bürger, die das möchten.
Wie läuft eine Umbenennung praktisch ab?
Über die neuen Namen entscheidet der Gemeinderat. Der Beschluss wird dann im Amtsblatt veröffentlicht.
Gibt es Rechtsmittel gegen den Beschluss?
Ja, die Veröffentlichung im Amtsblatt enthält eine Rechtsmittelbelehrung und Sie können innerhalb eines Monats entsprechende Rechtsmittel einlegen.
Ab wann gelten die beschlossenen Namen?
Ab dem im Beschluss festgelegten Zeitpunkt, um den Anwohner*innen genügend Zeit zur Umstellung zu geben. Zu diesem Zeitpunkt werden auch die neuen Straßenschilder angebracht.
Wie erfahren die Anwohner*innen über die Umbenennung?
Wenn der Beschluss rechtskräftig wird, informiert die Stadt alle postalisch in dieser Straße erreichbaren Personen.
Können Anwohner*innen die notwendigen Änderungen in den amtlichen Dokumenten (Personalausweis, KfZ-Zulassungsschein, usw.) zusammen in einem Termin erledigen?
Ja, alle amtlichen Dokumente können in einem Termin bei allen Bürgerservice-Standorten der Stadt Mannheim geändert werden.
Müssen Anwohner*innen für die notwendigen Änderungen in amtlichen Dokumenten (Personalausweis, KfZ-Zulassungsschein, usw.) Gebühren bezahlen?
Nein, Änderungen von amtlichen Dokumenten durch den Bürgerservice der Stadt Mannheim sind bei Umbenennungen gebührenfrei.
Müssen sich Anwohner*innen selber um die Adressänderung beim Grundbuchamt oder Finanzamt kümmern?
Nein, Grundbuchamt und Finanzamt werden von der Stadtverwaltung informiert und die Änderungen erfolgen für alle automatisch und kostenlos.
Werden die Straßenschilder mit den alten Namen sofort entfernt?
Nein, die „alten“ Straßenschilder werden gut leserlich rot durchgestrichen und bleiben noch ein weiteres Jahr hängen.