Freiraumplanerischer Wettbewerb Swanseaplatz
Der Swanseaplatz liegt im Stadtteil Innenstadt auf den Quadraten H6 und J6.
Der Platz ist auf drei Seiten von Einbahnstraßen umgeben. Im Norden schließt er an die angrenzende Bebauung an. Unter dem Swanseaplatz befindet sich eine Tiefgarage der Mannheimer Parkhausbetriebe GmbH. Die mittleren und südlichen Bereiche sind durch die Spielplatznutzung geprägt. Die nördliche Teilfläche wird von Bürgerinnen und Bürgern als Stadtteilgarten genutzt.
Wie bereits die Ergebnisse von Planungsprozessen wie dem Entwicklungskonzept Innenstadt (EKI) zeigen, bietet der Swanseaplatz viel Potenzial für die Stadtentwicklung. Er stellt für viele Bürgerinnen und Bürger einen bedeutenden wohnungsnahen Freiraum dar, der jedoch seit langem dem hohen Nutzungsdruck nicht mehr standhält und den modernen, urbanen und multifunktionalen Ansprüchen nicht mehr gerecht wird.
Der Gemeinderat hat für die Durchführung eines freiraumplanerischen Wettbewerbes in dem Doppelhaushalt 2020/2021 Finanzmittel bereitgestellt. Durch einen freiraumplanerischen Wettbewerb soll eine moderne und urbane Freifläche entstehen, die den heutigen vielfältigen Nutzungsansprüchen entspricht.
Der Fachbereich Geoinformation und Stadtplanung bereitet den freiraumplanerischen Wettbewerb vor, um auf dessen Grundlage ab 2022/2023 Maßnahmengenehmigungen zu ermöglichen.
Aufbauend auf bereits durchgeführten Beteiligungsformaten ist es angedacht, Akteure aus dem Stadtteil mit einzubinden, um die relevanten Themen frühzeitig zu berücksichtigen. In diesem Rahmen fand am 16.10.2020 eine Online-Veranstaltung mit Vertretern aus dem Stadtteil statt.
Die Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen werden den teilnehmenden Planungsbüros in Form der sogenannten Auslobung zur Verfügung gestellt. Auch Hinweise und Anregungen aus der Bürgerschaft, von den Nutzern oder Anrainern fließen in diese Auslobung ein. In der Preisrichtervorbesprechung kommt das spätere Preisgericht zum ersten Mal in seiner Besetzung zusammen, um die Auslobung final zu diskutieren und freizugeben. In einem Rückfragenkolloquium haben die Büros dann die Möglichkeit ihre gesammelten Rückfragen zu stellen. Danach geht die Auslobung als Arbeitsauftrag an die teilnehmenden Büros, die nun eine angemessene Zeit als Bearbeitungszeitraum zur Verfügung gestellt bekommen. Anschließend kommt das Preisgericht wieder zusammen und urteilt über die abgegeben Arbeiten. Damit der Wettbewerb fair und gleichberechtigt abläuft, gehört es zu den Regeln, dass dem Preisgericht die zu beurteilenden Arbeiten vorab nicht bekannt sind und alle Lösungsvorschläge vorab durch die Verfahrensbetreuung anonymisiert werden. So kann die beste Lösung für den Ort diskutiert und gefunden werden.