Bebauungsplan Nr. 75.8.1 "Sondergebiet Einzelhandel zwischen B 38 und BAB 6"

Ein im Plangebiet vorhandener, großflächiger Baumarkt hat den Standort verlassen und einen Neubau innerhalb Mannheims bezogen. Der aufzustellende Bebauungsplan dient der Umsetzung des Zentrenkonzepts der Stadt Mannheim und bezweckt den Schutz der integrierten Einkaufslagen in den zentralen Versorgungsbereichen der Stadt bei gleichzeitiger Sicherung der Flächen im Geltungsbereich für großflächige Handelsnutzungen mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten oder für gewerbliche Nutzungen ohne Verkaufsflächen. Derzeit finden Gespräche mit dem Eigentümer zu potenziellen Nachnutzungen statt. Wenn die Nutzungen feststehen, wird der Bebauungsplanentwurf erarbeitet und der Billigungsbeschluss vorbereitet.
Vorhabeninformationen
Ziel des Vorhabens
Ziel ist die Schaffung von verbindlichem Bauplanungsrecht für ein Sondergebiet.
Local Green Deal - iDEAL für Mannheim: Das Vorhaben ist relevant für…
Politischer Beschluss
V284/2017
Beteiligung
Hinweis
Die formelle Beteiligung erfolgt nach Bekanntmachung im Amtsblatt mittels öffentlicher Auslegung im Technischen Rathaus und im Internet unter www.mannheim.de/bauleitplanung.