Begrünungspflicht für Neubauten und Sanierungen

Begrünungspflicht für Neubauten und Sanierungen

Kategorie
Sonstiges
Adresse:
Planken, 68161 Mannheim

Für die Mannheimer Quadrate sollte geprüft werden, ob bei Neubauten und wesentlichen Dachsanierungen eine verbindliche Begrünung von mindestens 50-70% der technisch geeigneten Dachfläche vorgeschrieben werden kann.

Gerade in der dicht bebauten Innenstadt bieten Dächer ein großes Potenzial für Klimaanpassung, Regenwasserrückhalt und Kühlung. Dabei könnte eine Kombination aus Dachbegrünung und Photovoltaik ausdrücklich ermöglicht werden.

Als Vorbild könnte Hamburg dienen, wo künftig bei bestimmten Neubauten und wesentlichen Dachumbauten eine Begrünungspflicht von 70% der relevanten Dachfläche vorgesehen ist.

Wünschenswert wäre daher eine Prüfung, welche rechtlichen Möglichkeiten die Stadt Mannheim für eine entsprechende Regelung (vor allem in den Quadraten) hat. Für die Pflege der Dächer könnte ein Verein gegründet werden, wo ehrenamtliche Personen sich zur Pflege melden.

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