Förderaufruf „Impulse Inklusion“ (Sozialministerium Baden-Württemberg)

Förderaufruf „Impulse Inklusion“ (Sozialministerium Baden-Württemberg)

läuft aktuell / künftig
Vereine / Institutionen
Kommune
Inklusion
Teilhabe
Strategisches Ziel 3
2026

Die Bewerbungsfrist endet am 18. September 2026.

Das Sozialministerium Baden-Württemberg fördert auch in diesem Jahr pfiffige, kreative und innovative Vorhaben, die Inklusion vor Ort bei den Menschen erlebbar machen. Hierfür stehen im Rahmen der Projektförderung „Impulse Inklusion“ insgesamt bis zu 350.000 Euro zur Verfügung.

Alle Informationen finden sich hier:

Projektförderung Impulse Inklusion: Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit Baden-Württemberg

Gefördert werden insbesondere Vorhaben, die neue Methoden oder Strukturen zur Verwirklichung von Inklusion in der Praxis erproben (Modellvorhaben), sowie Vorhaben, die bereits bestehende Inklusionsangebote erweitern. Hierunter fallen die inklusive Ausgestaltung allgemeiner Regelangebote sowie der Aufbau von auf Dauer angelegten inklusiven Angeboten im Sozialraum. Das Förderprojekt muss von Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam entwickelt, geplant, durchgeführt und ausgewertet werden.

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