5. Ausschreibungsrunde des Förderprogramms TANZPAKT Stadt-Land-Bund
Die Ausschreibungsfrist läuft vom 5. November 2026 bis 5. April 2027.
Das Förderprogramm TANZPAKT Stadt-Land-Bund startet in seine fünfte Ausschreibungsrunde und setzt damit ein klares kulturpolitisches Signal: Tanz wird als gesellschaftlich wirksame, exzellente Kunstform weiter gestärkt. Vom 5. November 2026 bis zum 5. April 2027 können Künstler*innen, Ensembles, Produktionsstrukturen und Netzwerke Fördermittel des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in Höhe von rund 1,9 Mio. Euro beantragen.
- Mit dem Programm soll der Tanz als gesellschaftlich wirksame, exzellente Kunstform weiter gestärkt werden.
- Die Förderung richtet sich an Künstlerinnen und Künstler, Ensembles, Produktionsstrukturen und Netzwerke. Auch öffentliche Einrichtungen sind einbezogen.
- Für die Förderphase von 2027 bis 2030 stellt der Bund Fördermittel in Höhe von rund 1,9 Mio. Euro bereit.
Das Formular für die Antragstellung wird mit dem Beginn der Ausschreibungsfrist über www.tanzpakt.de zur Verfügung gestellt. Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt über eine Jury.
Aufgrund der Komplexität des Förderprogramms empfehlen die Programmbüros, vor der Einreichung von Projektanträgen einen Beratungstermin in Anspruch zu nehmen. Das Tanzpakt-Team des Dachverbands Tanz Deutschland berät bei der Konzeptentwicklung, z. B. indem eventuelle Defizite und Potenziale des Tanzes vor Ort definiert werden und gemeinsam überlegt wird, welche Formen der Stärkung des Tanzes im Sinne des Förderprogramms dringend benötigt werden (z. B. Infrastrukturentwicklung, Räume für den Tanz, Entwicklung der Projektförderung, Audience Development, Management etc.). Bitte nutzen Sie dafür die folgende Kontaktadresse:
Kulturpolitische Beratung, Antragsberatung
Nicola von Stillfried
Projektleitung kulturpolitischer Dialog
Dachverband Tanz Deutschland
Tel. +49 (0)30 37 44 33 92
Tel. +49 (0)176 71200499
n.stillfried@dachverband-tanz.de
TANZPAKT Stadt-Land-Bund ist eine gemeinsame Initiative von Kommunen, Bundesländern und des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zur Exzellenzförderung im Tanz.