Förderung von Kleinmaßnahmen zur Energie- und Wassereinsparung (Klimaschutzagentur Mannheim)
Eine Antragstellung ist fortlaufend möglich. Aktuell sind noch Fördermittel für 2026 vorhanden.
Um Glaubensgemeinschaften und Vereine bei der Umsetzung von klimaschonenden Maßnahmen zu unterstützen, fördert die Klimaschutzagentur gering investive und vorbereitende Maßnahmen für energetische Sanierungen oder den Einsatz von erneuerbaren Energien.
Was wird gefördert?
- Vorbereitende Maßnahmen für die Durchführung einer energetischen Sanierung und / oder den Einsatz erneuerbarer Energien (z.B. statische oder Wirtschaftlichkeitsberechnungen)
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Durchführung gering investiver Maßnahmen in den Bereichen
- Strom (z.B.: Einbau von Leuchtmitteln, Zeitschaltuhren, Bewegungsmeldern, Präsenzmeldern)
- Wasser (z.B.: Einbau von Durchflussbegrenzern, Temperaturregelungen, Zeitsteuerungen)
- Heizung (z.B.: Einbau einer hocheffizienten Heizungsumwälzpumpe, Durchführung eines hydraulischen Abgleichs, Optimierung der Regelung und Steuerung)
Wer wird gefördert?
Anerkannte Glaubensgemeinschaften und eingetragene Vereine, deren Sitz und Gebäude sich in Mannheim befinden.
Welche Förderungen gibt es?
Es wird ein Zuschuss gezahlt von 25 Prozent der Investitionskosten, maximal 1.000 EUR pro Verein oder Gemeinde.
Alle Informationen finden sich auch in den Förderrichtlinien: 241021-forderrichtlinie-glaubensgemeinschaften-und-vereine.pdf
Wie erfolgt die Antragstellung?
Beantragen Sie den Zuschuss bitte vor Beginn der Maßnahmen.
Der Förderantrag und weitere Informationen finden sich auch auf der Seite der Klimaschutzagentur: Klimaschutzagentur Mannheim