Förderung von Begrünungsmaßnahmen (Stadt Mannheim)
Eine Antragstellung ist fortlaufend möglich. Aktuell sind noch Fördermittel für 2026 vorhanden.
Was wird gefördert?
- Dachbegrünung
- Fassadenbegrünung
- Begrünung von entsiegelten Flächen
Wer wird gefördert?
Natürliche und juristische Personen, die Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Eigentümergemeinschaften von selbst genutzten oder vermieteten Gebäuden im Stadtgebiet Mannheim sind.
Wo wird gefördert?
Ob sich Ihr Gebäude im förderfähigen Gebiet befindet, erfragen Sie bitte vor der Antragstellung bei der Klimaschutzagentur Mannheim, oder folgen der Anleitung auf Seite 7 der Förderrichtlinie: 230210-forderrichtlinie-begrunung-2023.pdf
Wie erfolgt die Antragstellung?
Beantragen Sie den Zuschuss bitte vor Beginn der Maßnahmen. Die Gewährung der Zuschüsse ist eine freiwillige Leistung der Stadt Mannheim, auf deren Bewilligung kein Rechtsanspruch besteht. Sie erfolgt im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel. Ist der Rahmen dieser bereitgestellten Mittel erschöpft, kann keine Förderung mehr gewährt werden.
Der Förderantrag und weitere Informationen finden sich auch auf der Seite der Klimaschutzagentur: Klimaschutzagentur Mannheim