Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden. (BGZ)
Frist zur Einreichung der Interessensbekundung: 30.06.2026, Projektstart: 01.01.2027
Im Auftrag des Bundesministeriums des Innern (BMI) fördert das Bundesprogramm "Gesellschaftlicher Zusammenhalt" (BGZ) Projekte, die das Miteinander in den Städten und Kommunen nachhaltig positiv verändern. Das Programm fördert Projekte, die Begegnung, Teilhabe, Vielfalt, demokratische Werte und das Miteinander in Städten und Gemeinden stärken. Zudem können innovative und neu konzipierte Projektideen über mehrere Jahre gefördert werden.
Das BGZ setzt dabei im direkten Lebensumfeld der Menschen an. Im Fokus der Projektarbeit stehen konkrete Herausforderungen im Stadtteil, der Kommune und der Nachbarschaft, für die gemeinsam Lösungen und innovative Ansätze entwickelt werden.
Die durch das Bundesprogramm geförderten Projekte richten sich an:
- erwachsene und jugendliche (Neu-)Zugewanderte
sowie
-
Erwachsene und Jugendliche mit deutscher Staatsbürgerschaft, jeweils ab 12 Jahren.
Antragsberechtigt sind: Vereine, Verbände, Vertriebeneneinrichtungen, Kirchen, anerkannte Träger der politischen Bildung, Migrantenorganisationen, Stiftungen, Kommunen und sonstige gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen, die in der Arbeit mit Zugewanderten auf überregionaler, regionaler und lokaler Ebene tätig sind. Die Gemeinnützigkeit muss bereits zum Zeitpunkt der Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren vorliegen.
Weitere Informationen zu Projekten mit Start 2027 finden sich hier:
Ausschreibung von Fördermitteln für Projekte ab 2027 - BGZ - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Nähere Informationen zu den aktuellen Ausschreibungen, Förderbedingungen und Antragsverfahren finden sich auf der Website des Bundesprogramms:
Bundesprogramm „Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden.“