Förderprogramm »Inklusionstaler« (Allianz für Beteiligung)
Die Antragstellung im Förderportal ist ab dem 03.06.2026 fortlaufend möglich (Gesamt-Projektlaufzeit 01.06.2026 bis 31.03.2027).
Mit dem Programm haben zivilgesellschaftliche Akteure in Baden-Württemberg die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für Projekte und Maßnahmen zu erhalten. Gefördert werden Vorhaben, die die Teilhabe und das Empowerment von Menschen mit Behinderungen vor Ort stärken. Das Förderprogramm ist Teil des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) 2.0.
Gefördert werden Sach- und Honorarkosten mit bis zu 2.000 Euro pro Projekt. Die Bandbreite möglicher Vorhaben ist groß: von barrierefreien Veranstaltungen und inklusiven Freizeitangeboten über die barrierefreie Gestaltung von Websites und Publikationen bis hin zu Workshops, Qualifizierungsangeboten, Vernetzungsprojekten oder Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
Auf einen Blick:
- Antragstellende Zivilgesellschaftliche Akteure (Zivilgesellschaftliche Gruppen aus Baden-Württemberg mit und ohne eingetragene Rechtsform (z.B. Bürgergruppen, Arbeitskreise, Vereine, Verbände usw.))
- Fördersumme max. 2.000 Euro pro Projekt
- Kostenart Sachkosten inkl. Honorarkosten
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Gesamt-Projektlaufzeit 01.06.2026 bis 31.03.2027
Weitere Informationen rund um das Förderprogramm:
- Auf der Homepage Inklusionstaler – Allianz für Beteiligung
- oder bei der Online-Informationsveranstaltung zum Inklusionstaler
16. Juni | 12:00 – 13:00 Uhr | online
Finanziert aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.
Quelle: Allianz für Beteiligung