Programm für nichtinvestive Städtebauförderung (NIS)
Anträge sind bis zum 20. November 2026 möglich.
Zur Förderung des sozialen Zusammenhalts und der Integration in Quartieren hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen – ergänzend zur Förderung von baulich-investiven Maßnahmen – erneut das Programm für nichtinvestive Städtebauförderung (NIS) ausgeschrieben. Damit werden unter anderem Projekte zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen in der Freizeit oder zur Inklusion von Menschen mit Behinderung gefördert.
Von Sportangeboten zur Sturzprävention über Bürgerfeste, Nachbarschaftshilfe sowie eine bedarfsgerechte Nahversorgung und Mittagstische bis hin zum Repair-Café, Spielangeboten für Kinder und dem Sprachkurs für Migrantinnen und Migranten – das Programm bietet Kommunen vielfältige Möglichkeiten.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die nichtinvestive Maßnahme in einem laufenden Sanierungsgebiet der Kommune durchgeführt wird.