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Daten - Religionszugehörigkeit

Daten - Religionszugehörigkeit

Veröffentlichung
alle Stadtteile / Gesamtstadt

Im Einwohnermelderegister wird die Religionszugehörigkeit erfasst, wenn diese für den Verwaltungs­vollzug – in diesem Fall zur Ermittlung der Kirchensteuerpflicht – notwendig ist. Im standar­disierten Melderegisterabzug wird zwischen den Ausprägungen evangelisch, römisch-katholisch, sonstige und keine Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft unterschieden.

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