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Förderfähige Projektkosten:
● Projektbedarf und -materialien, einschließlich Miete und Kauf von Gegenständen, die für die Durchführung des Projekts unmittelbar erforderlich sind, wie z. B. Ausrüstung, Werkzeuge, Kunstbedarf oder Technik.
● Kosten für die Organisation von Gemeinschaftsveranstaltungen, Workshops oder Bildungsveranstaltungen, einschließlich Raummiete, Druck von Materialien für die Teilnehmer und einfacher Verpflegung.
● Kosten für erforderliche Genehmigungen zur Durchführung des Projekts gemäß den örtlichen Vorschriften.
● Angemessene Reisekosten (z. B. für öffentliche Verkehrsmittel, Mitfahrgelegenheiten oder Taxis) für jugendliche Teilnehmer oder Teammitglieder, die direkt an der Projektdurchführung beteiligt sind.
● Werbematerialien zur Sensibilisierung für das Projekt, zur Förderung des Engagements von Interessengruppen und der breiteren Öffentlichkeit sowie zur Verbreitung der Projektergebnisse, einschließlich Fotografie, redaktioneller Unterstützung und Videoproduktion.
● Honorare für Schulungen und Mentoring, die im Rahmen von Workshops mit jugendlichen Teilnehmern angeboten werden.
● Verwaltungskosten, die lokale NGOs, Bürgerinitiativen, Nachbarschaftsvereine, Schulen oder andere Organisationen für die Verwaltung eines Mikrozuschusses im Auftrag der jugendlichen Projektleiter erheben können. Die Kosten sollten 15 % des Mikrozuschussbetrags nicht überschreiten.
● Geringe Beträge zur Förderung der Beteiligung von Jugendlichen, wie z. B. Tagegelder für Verpflegung oder Geschenkgutscheine, sofern diese Ausgaben in einem angemessenen Verhältnis zu den Aktivitäten stehen. Diese Ausgaben dürfen keinesfalls den Großteil des Kleinstzuschusses ausmachen.
● Investitionen in Sachanlagen, sofern diese 50 % des Kleinstzuschusses nicht überschreiten und ein wesentlicher Bestandteil des von Jugendlichen vorgeschlagenen und geleiteten Projekts sind
Nicht förderfähige Ausgaben:
● Dienstleistungen/Ausgaben, die durch bestehende städtische Initiativen abgedeckt sind
● Miete oder Nebenkosten, sofern oben nicht anders angegeben
● Honorare und Vortragshonorare für Referenten
● Direkte Unterstützung für Einzelpersonen oder Familien
● Parteipolitische Spenden oder Ausgaben
● Ausgaben im Zusammenhang mit politischen Kampagnen, Spendenaktionen oder Projekten
● Ausgaben im Zusammenhang mit kommerziellen Aktivitäten
● Kapitalkampagnen, Stiftungsfonds oder Stiftungsprofessuren
● Veranstaltungen oder Spendenaktionen, die nicht im Zusammenhang mit Klimaschutzmaßnahmen von Jugendlichen stehen